Tischlerei Auer

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Tischlerei Auer · Stand: Januar 2026

Tischlerei Auer · Klarenbrunnstraße 113 · 6700 Bludenz · Österreich
Gültig für alle Aufträge und Lieferungen der Tischlerei Auer.

Hinweis: Diese AGB wurden nach bestem Wissen für österreichisches Recht (ABGB, KSchG, UGB) erstellt. Für verbindliche Rechtsberatung empfehlen wir die Überprüfung durch die WKO Vorarlberg oder einen Rechtsanwalt.
01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Tischlerei Auer (nachfolgend „Auftragnehmer") mit ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


02

Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Beginn der Ausführung zustande.

Maß- und Detailangaben in Katalogen, Prospekten oder auf der Website sind unverbindlich. Maßgeblich sind ausschließlich die im Auftrag festgehaltenen Angaben.


03

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Angebote gelten für die im Angebot genannte Gültigkeitsdauer, längstens jedoch 30 Tage.

Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 50 % des Auftragswertes zu leisten. Die Restzahlung ist bei Übergabe bzw. Fertigstellung fällig.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe berechnet. Inkasso- und Mahnkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.


04

Lieferung und Montage

Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt, Materialengpässe oder andere unverschuldete Umstände berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt oder zu Schadenersatzforderungen.

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Montageflächen zum vereinbarten Termin zugänglich, sauber und in einem montagefähigen Zustand sind. Wartezeiten durch nicht erfüllte Vorleistungen werden gesondert verrechnet.


05

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzufordern.


06

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen nach österreichischem Recht (ABGB). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Übergabe.

Natürliche Materialeigenschaften von Holz (Quellen, Schwinden, Rissbildung) stellen keinen Mangel dar, sofern sie im üblichen Rahmen liegen und handwerklich korrekt verarbeitet wurde.

Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu melden. Eigenmächtige Reparaturversuche durch den Auftraggeber oder Dritte führen zum Erlöschen der Gewährleistung.


07

Haftung

Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Personenschäden handelt. Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Schäden Dritter ist ausgeschlossen.

Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.


08

Rücktritt und Stornierung

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Stornogebühren fällig:


09

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den Bestimmungen der DSGVO.


10

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Bludenz, Vorarlberg, ausschließlich zuständig — sofern dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.